Parteienverbot – sinnvoll oder nur Ablenkung?
In der Bundesrepublik wurden bisher lediglich zwei Parteien durch das Bundesverfassungsgericht verboten:
1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), die als Nachfolgepartei der NSDAP verboten wurde und 1956 im Zuge des Kalten Krieges die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Das Parteienverbot der SRP führte zwar in den 50er Jahren zu einer Zersplitterung der damaligen rechten Szene in Kleinstparteien, die dann aber 1964 wieder zu einer neuen Partei zusammenfanden: der NPD.
Über Sinn und Unsinn eines Parteienverbots wird sich streiten lassen, vor allem aus historischer Erfahrung. Zu beachten ist, dass ein Parteienverbot sehr schnell auch gegen linke Kräfte angewandt werden könnte.
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